Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 7. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software fox rent durch Betriebe, die Fahrzeuge vermieten («Kunde»), und … als Anbieter. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistung
fox rent ist eine über den Browser nutzbare Software zur Abwicklung von Fahrzeugmieten: Verwaltung der Fahrzeuge, Erfassung der Mieterangaben, Foto-Protokoll bei Übergabe und Rückgabe sowie Erstellung des Mietvertrags als PDF. Der Anbieter entwickelt fox rent laufend weiter und kann einzelne Funktionen ändern, solange der vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
fox rent erstellt Vertragsdokumente anhand der Angaben und Mietbedingungen des Kunden. Der Anbieter leistet keine Rechtsberatung und prüft die Vertragsinhalte nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit.
3. Testphase von 30 Tagen
Neue Kunden nutzen fox rent während 30 Tagen kostenlos und ohne Hinterlegung von Zahlungsmitteln. Die Frist beginnt mit der ersten vom Kunden erfassten Miete, nicht mit der Einrichtung des Zugangs. Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über: Ohne ausdrückliche Bestellung des Kunden wird nichts verrechnet. Nach Ablauf der 30 Tage wird der Zugang nicht automatisch gesperrt; fox rent nimmt mit dem Kunden Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Die während der Testphase erfassten Daten bleiben bei einer anschliessenden Bestellung erhalten.
4. Vertragsschluss, Preise und Zahlung
Der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung kommt zustande, wenn der Kunde in Textform bestellt und der Anbieter die Bestellung bestätigt.
Es gelten die bei Bestellung publizierten Preise. Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils geltenden gesetzlichen Satz (zurzeit 8.1 %) hinzugerechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Ändert der gesetzliche Steuersatz, ändert sich der Bruttobetrag entsprechend; dies gilt nicht als Preisänderung im Sinne von Ziffer 6.
| Paket | Umfang | Jahresabo |
|---|---|---|
| Start | bis 3 Fahrzeuge | CHF 79.–/Mt. |
| Betrieb | bis 10 Fahrzeuge | CHF 149.–/Mt. |
| Flotte | bis 25 Fahrzeuge | CHF 249.–/Mt. |
Anhänger werden als halbes Fahrzeug gezählt. Die einmalige Einrichtung kostet CHF 290.–. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus für die vereinbarte Periode als QR-Rechnung per E-Mail, zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto. Nach unbenutztem Ablauf der Frist befindet sich der Kunde in Verzug; es gilt ein Verzugszins von 5 Prozent, und ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.– verrechnet. Der Anbieter kann den Zugang zum Vermieter-Bereich nach zweimaliger Mahnung sperren. Laufende Mieten bleiben davon unberührt: Der Zugang der Mieter zu ihren Unterlagen und der Export der eigenen Daten bleiben in jedem Fall möglich.
5. Laufzeit und Kündigung
Das Jahresabonnement läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn es nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt formlos in Textform.
Kündigt der Kunde, kann er den Dienst bis zum Ende der bezahlten Periode nutzen; eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht. Kündigt der Anbieter ohne wichtigen Grund oder stellt er den Dienst ein, wird der noch nicht genutzte Teil der Gebühr anteilig zurückerstattet. Die einmalige Einrichtungsgebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
6. Preisänderungen
Der Anbieter kann die Preise auf Beginn einer neuen Vertragsperiode ändern. Er teilt dies mindestens 60 Tage im Voraus mit. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen auf fox rent zugreifen. Er ist für die Richtigkeit seiner Angaben und seiner Mietbedingungen verantwortlich sowie dafür, dass er die Personendaten seiner Mieter rechtmässig bearbeitet und diese über die Bearbeitung informiert.
8. Daten des Kunden
Die im Konto erfassten Daten gehören dem Kunden. Der Anbieter bearbeitet Personendaten der Mieter ausschliesslich im Auftrag des Kunden; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Der Kunde kann Verträge und Protokolle jederzeit als PDF herunterladen. Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde nicht vorgängig einen Export verlangt.
9. Auftragsbearbeitung
Soweit der Anbieter Personendaten der Mieter des Kunden bearbeitet, tut er dies als Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 DSG. Es gilt: Der Anbieter bearbeitet diese Daten nur zur Erbringung der vereinbarten Leistung und nach den Weisungen des Kunden; die Nutzung der Funktionen von fox rent gilt als Weisung. Personen, die Zugriff auf diese Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit, namentlich verschlüsselte Übertragung und die Beschränkung des Zugriffs auf die Benutzer des jeweiligen Betriebs.
Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die in der Datenschutzerklärung aufgeführten Unterauftragsbearbeiter beizuziehen. Kommt ein Unterauftragsbearbeiter hinzu oder wird einer ersetzt, teilt der Anbieter dies mindestens 30 Tage im Voraus mit; ist der Kunde nicht einverstanden, kann er auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Begehren betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung), soweit der Kunde dazu auf die in fox rent gespeicherten Daten angewiesen ist. Nach Vertragsende werden die Daten gemäss Ziffer 8 gelöscht oder herausgegeben. Diese Ziffer gilt als Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung.
10. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst unterbruchsfreien Betrieb, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
11. Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, für Ansprüche Dritter gegen den Kunden oder für Schäden aus einer unvollständigen Dokumentation einer Fahrzeugübergabe. Die Verantwortung für die Durchführung und Dokumentation der Miete bleibt beim Kunden.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; andernfalls kann er auf diesen Zeitpunkt kündigen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Anbieters (Villmergen), soweit nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgesehen ist.